Mobbing
Mobbing - Bossing - Cybermobbing
- Die schleichende Zersetzung der körperlichen & psychischen Ressourcen.
Angebote zu Thema: Mobbing-Vorfälle & Mobbing-Prävention - Für Mobbing-Betroffene
Der Begriff Mobbing wurde von „to mob“ (englisch = anpöbeln, schikanieren) abgeleitet. Mobbing ist eine extreme, zersetzende Form von psychosozialem Dauerstress und wird meistens von fortlaufenden Grenzüberschreitungen begleitet.
Auslöser sind gleichgestellte, vorgesetzte oder untergebene MitarbeiterInnen oder Personen, die eine Person oder eine Gruppe an ihrem Arbeitsplatz oder in ihrem Umfeld schikanieren, belästigen, beleidigen, ausgrenzen oder ihr demütigende Arbeitsaufgaben zuweisen.
- Bossing Mobbing durch Vorgesetzte. Die „gemobbten“ Personen fühlen sich auf die Dauer hilflos, unterlegen und ausgeliefert.
- Bullying das Mobbing unter Jugendlichen im schulischen Umfeld.
- Cybermobbing, Menschen im Internet fertig machen. Mobbing (Bullying) unter Jugendlichen, in der Schule, auf dem Pausenplatz ist nicht neu. Jedoch immer häufiger spielt sich das Mobbing (Cybermobbing) im virtuellen Raum ab. Mithilfe der digitalen Medien (Handys, Tabletts, Laptops, Internet, sozialen Netzwerken, usw.) werden immer häufiger auch gehässige und diffamierende Texte, Bilder oder Filme in Umlauf gebracht. Dies mit dem klaren Ziel, anderen Schaden zuzufügen und der Verspottung auszusetzen („virtueller Pranger“).
Cybermobbing ist deshalb so gefährlich, weil die Opfer in kürzester Zeit und mit wenig Aufwand von zum Teil anonymen Täter und Täterinnen vor einer grossen Community blossgestellt werden können. Einmal publizierte Inhalte trotzen oft allen Löschungsersuchen und tauchen hartnäckig an verschiedensten Orten immer wieder auf. Eltern oder Lehrpersonen erfahren oft erst viel zu spät davon, sehr oft erst, wenn der Fall völlig eskaliert. In die Online-Kommunikation der Jugendlichen haben sie meistens keinen Einblick.
Was ist Mobbing?
Mobbing ist eine grenzüberschreitende Form von extremen und zersetzendem, psychosozialem Dauerstress.
Auslöser sind gleichgestellte, vorgesetzte oder untergebene MitarbeiterInnen, die eine Person oder eine Gruppe an ihrem Arbeitsplatz schikanieren, beleidigen, ausgrenzen oder ihr demütigende Arbeitsaufgaben zuweisen. Die „gemobbten“ Personen fühlen sich auf die Dauer hilflos, unterlegen und ausgeliefert. Mobbing beschränkt sich keinesfalls nur auf die Arbeitswelt. Es ist genauso im Freizeitbereich, in der Nachbarschaft oder innerhalb von Familien anzutreffen.
Ab wann ist es Mobbing?
Die Handlungen treten systematisch, oft und wiederholt auf (ein- bis mehrmals pro Woche) und erstrecken sich über einen Zeitraum von mindestens einem halben Jahr. Einmalige Vorfälle oder Konflikte zwischen etwa gleich starken Parteien sind kein Mobbing.
Möglichen Ursachen von Mobbing
- Dauerüberlastung der Mitarbeiter - zu grosser Leistungsdruck,
- schlechter Führungsstil, Vetternwirtschaft, Seilschaften,
- schwelende, versteckte Konflikte,
- interne Machtkämpfe,
- unklare Aufgabenzuordnung und -kompetenz,
Die Folgen von Mobbing
bei den betroffenen Personen:
- Beginnt die Demotivation,
- entsteht ein Vertrauensverlust,
- entwickelt sich ein Zustand von Dauerstress,
- machen sich Erschöpfungszustände bemerkbar,
- Gefahr eines grösseren Krankheitsrisikos, es kommt immer öfters zu Krankschreibungen,
- beginnt der Verlust des Selbstwertgefühls,
- treten Angstzuständen auf,
- kommt es zu einem physischen und psychischen Zusammenbruch,
- es tritt der Verlust der Erwerbsfähigkeit ein,
- usw.
Zielsetzungen & Massnahmen
zur Beendigung des Mobbing-Vorfalles:
Die Leitung wird auf den Missstand aufmerksam und leitet Massnahmen ein.
- Unterbrechen der Eskalationsspirale,
- Coaching der Beteiligten,
- Betreuung und Begleitung der Betroffen,
- präventive Massnahmen gegen Mobbing werden erarbeitet und umgesetzt,
- „Reintegration“ der Betroffen in ihre Arbeitsumgebung,
- usw.
Rechtlich
Obligationenrecht (OR, SR 220)
Art. 328 OR: Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers im Allgemeinen
- Der Arbeitgeber hat im Arbeitsverhältnis die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen, auf dessen Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen. Er muss insbesondere dafür sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht sexuell belästigt werden und dass den Opfern von sexuellen Belästigungen keine weiteren Nachteile entstehen.
- Er hat zum Schutz von Leben, Gesundheit und persönlicher Integrität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebs oder Haushalts angemessen sind, soweit es mit Rücksicht auf das einzelne Arbeitsverhältnis und die Natur der Arbeitsleistung ihm billigerweise zugemutet werden kann.
Art. 328b: Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers bei der Bearbeitung von Personendaten.
Je nach Art der Mobbingvorfälle / Übergriffe kommen entsprechende Gesetzesartikel aus dem OR, StGB, GLG, etc. zur Anwendung.
Wirtschaftlich
Der Psychoterror am Arbeitsplatz kostet nach Berechnungen des Wirtschafts- Magazins „Cash“, die Schweizer Wirtschaft jährlich über 4 Milliarden Franken.
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Ergänzende & unterstützende Angebote:
Systemische Aufstellungen,
Motivations-Workshop,
Konfliktbereinigung-Workshop,
innerbetriebliche Kosmmunikations-Workshop,
Teambildungs-Workshop.